Anti-Diskriminierungsgesetz
Mit dem Gesetzesentwurf zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz – ADG) werden die Vorgaben von vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Darunter sind zwei Richtlinien, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern betreffen. Ziel des geplanten Gesetzes ist, alle Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Benachteiligungen und Ausgrenzungen wegen ihres Geschlechts, ihres Lebensalters, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder wegen ihrer sexuellen Identität zu schützen.
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