Attische Demokratie

Die attische Demokratie gilt als Vorläuferin einer politischen Ordnung nach dem Prinzip der Volkssouveränität. Im 5. Jahrhundert vor der Zeitrechnung bildete sich institutionelles Gefüge heraus, das für etwa eineinhalb Jahrhunderte Bestand hatte. So existierten eine Volksversammlung, ein Rat der 500 sowie Volksgerichte. Amtsinhaber wurden gelost oder gewählt. Das Augenmerk der attischen Demokratie lag weder auf der Beteiligung aller noch auf dem Schutz besonderer Rechte. Frauen, Fremde und Sklaven waren von allen Entscheidungen ausgeschlossen. Vielmehr ging es darum, die Herrschaft der Reichen oder gar eine Tyrannis zu verhindern.