Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer auf Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen. Der festgesetzte Steuersatz von 25 Prozent wird direkt von den Banken einbehalten und abgeführt. Die auf Kapitalerträge erhobene Einkommenssteuer ist damit abgegolten und muss nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung aufgelistet werden. Die Abgeltungssteuer gilt in Deutschland ab 2009.
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