Antidiskriminierungsrichtlinien der EU

Seitdem der Vertrag von Amsterdam 1999 in Kraft getreten ist, gelten die neuen Antidiskriminierungsrichtlinien der EU. Die Gemeinschaft hat damit erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung von Diskriminierung. Dazu zählt die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre nationalen Gesetze mit den EU-Richtlinien in Einklang bringen und anwenden.