Atomausstieg
Mit dem Begriff Atomausstieg wird die mittel- bis langfristige Aufgabe der zivilen Nutzung der Kernenergie für die Energieversorgung bezeichnet. Damit ist die Abschaltung beziehungsweise der Rückbau aller Kernkraftwerke gemeint. In Deutschland ist der Atomausstieg im Jahr 2002 beschlossen worden. Im so genannten Atomkonsens zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen sind Strommengen und Laufzeiten der Kraftwerke festgelegt worden. Der Konsens sieht auch den Bau von Zwischenlagern für die abgebrannten Brennelemente vor. Die Frage nach einem Endlager für den Atommüll ist nach wie vor ungeklärt.
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