Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist eine Informationsdrehscheibe: Es informiert einerseits Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Bundesregierung und informiert die Bundesregierung über die Nachrichtenlage in Deutschland und der Welt. Rechtliche Grundlage der Arbeit des Bundespresseamtes ist der Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger das Recht auf Information zugesichert wird. Chef des Bundespresseamtes ist der jeweilige Regierungssprecher.
- Abgeltungssteuer
- Abwanderung
- Aga Khan
- Agroforstwirtschaft
- AIDS
- Aktien
- al-Nusra-Front
- al-Qaida
- Altenheim
- amnesty international
- Amoklauf von Erfurt (2002)
- Analphabetismus
- Anästhesie
- Anatomie
- Anbetung
- Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
- Anorexia nervosa
- Antarktis
- Anti-Diskriminierungsgesetz
- Antidiskriminierungsrichtlinien der EU
- Apartheid
- Arbeiterbewegung
- Asyl
- Atheismus
- Atomausstieg
- Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki
- Atomwaffensperrvertrag
- Attische Demokratie
- Aufbau Ost
- Ausbildungspakt
- Ausbildungsplatzabgabe
- Ausbildungsplatzoffensive
- Ausgestorbene Sprache
- Auslandsaufenthalt
- Auswärtiges Amt
- Autokratie



