Die deutsche Geschichte ist von Kriegen und Niederlagen geprägt. Wie sich der Frieden dennoch einen Weg bahnte….
24. Oktober 1648 – Mit dem Westfälischen Frieden findet der 30-jährige Krieg ein Ende. In verschiedenen Konferenzen werden religiöse, territoriale und politische Fragen geklärt. Durch die Spaltung Deutschlands in mehr als 300 Einzelstaaten wird das einst starke Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu einem lockeren Staatenbund und bleibt in dieser losen Form bis zu seiner Auflösung 1806 bestehen.
1814 – Nach dem Sturz Napoleons treten auf dem Wiener Kongress Staatsmänner aus Europa zusammen, um das Mächtegleichgewicht in Europa wiederherzustellen. Nach einer kurzen Unterbrechung durch Napoleons Rückkehr 1815, wird schließlich der Deutsche Bund als Nachfolger des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (962-1806) gegründet. Die durch den Wiener Kongress festgelegte territoriale Neuordnung Europas sorgt für einen Frieden, der bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges anhält.
1899 & 1907 – Das Wettrüsten in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg setzt eine internationale Friedensbewegung in Gang, die besonders in den westlichen Ländern aktiv wird. Der russische Zar Nikolaus II lässt 1899 die erste Haager Friedenskonferenz zusammentreten, an der 26 Staaten teilnehmen. Es wird unter Anderem die Einrichtung eines ständigen internationalen Schiedsgerichtshofes diskutiert, der aber keinen Zuspruch findet, weil kein Land bereit ist, sich in seiner Souveränität von einer neutralen Stelle einschränken zu lassen. Immerhin kommt es zur Gründung des „Ständigen Schiedshofes“, der ist aber kein internationales Gericht im engeren Sinne. Es werden schließlich drei Abkommen erlassen, die die internationale Kriegsführung zum Teil regeln. An der zweiten Haager Friedenskonferenz 1907 nehmen fast alle Staaten der Erde teil. Trotz zahlreicher Streitpunkte ist diese Konferenz die erste, die sich auf internationaler Ebene Gedanken um das Völkerrecht macht.
28. Juni 1919 – An diesem Tag wird der Friedensvertrag von Versailles unterzeichnet. Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg tagt die Pariser Friedenskonferenz ab dem 18. Januar 1919 und arbeitet die Friedensbedingungen für die Besiegten aus. Im Wesentlichen entscheiden dies Vertreter von Frankreich, England, Amerika und Italien („Rat der Vier“). In Deutschland ist man empört über die Forderungen der Siegermächte (eine Beschränkung der Armee auf maximal 100.000 Mann, Gebietsverluste in Höhe von 13 Prozent der Gesamtfläche, Wiedergutmachung mit finanziellen Mitteln) und die Annahme des Vertrages führt zu Protestwellen und lässt radikale Kräfte aufkommen. Der Versailler Vertrag prägt den gesamten Verlauf der Weimarer Republik.
10. Dezember 1926 – Zusammen mit dem Franzosen Aristide Briand erhält der deutsche Außenminister Gustav Stresemann den Friedensnobelpreis. Er ist wesentlich an einer Stärkung der Weimarer Republik und der Wiedereingliederung Deutschlands in Europa beteiligt. Er sorgt für die außenpolitische Entspannung nach dem Ersten Weltkrieg, erntet aber innenpolitisch nur Spott und Ablehnung. Nach dem Tod Stresemanns 1929 geht es mit der Weimarer Republik steil bergab, bis schließlich Hitler im Januar 1933 die Macht ergreift.
2. August 1945 – Die vier großen Mächte Frankreich, Großbritannien, Amerika und die Sowjetunion teilen Deutschland unter sich auf. Nie wieder sollen sich die Schrecken des Dritten Reiches wiederholen, stattdessen soll das deutsche Volk demokratisch umerzogen werden, um ein Leben auf friedlicher Grundlage aufbauen zu können. Mit Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens wird Deutschland vollkommen entmilitarisiert. Damit sind der Zweite Weltkrieg und das Dritte Reich endgültig vorbei. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Verlauf der Grenze zu Polen entlang der Oder-Neiße-Linie festgelegt.
10. September 1952 – Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet den Wiedergutmachungsvertrag mit Israel und bekennt sich so zu den Verbrechen der NS-Zeit. Auch mit verschiedenen jüdischen Organisationen werden Erstattungsansprüche ausgehandelt. Die DDR lehnt hingegen jegliche Zahlungen und Entschädigungen ab, da sie sich nicht als Nachfolger des Dritten Reiches versteht.
25. März 1966 – Der frühere Wirtschaftsminister Ludwig Erhard wird als Adenauers Nachfolger 1963 zum Bundeskanzler gewählt und versucht nun, anders als sein Vorgänger, für außenpolitische Entspannung zu sorgen. Mit der Friedensnote bietet er den osteuropäischen Ländern ein Gewaltverzichtabkommen an. Da allerdings die DDR aus diesem Abkommen ausgeklammert wird, kommt es zu keinem nennenswerten Erfolg.
1971 – Bundeskanzler Willy Brandt erhält den Friedensnobelpreis für seinen Beitrag zur Entspannung der politischen Situation in Europa. Seine Ostpolitik stößt bei den konservativen Parteien auf erbitterten Widerstand, sorgt aber erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieges für eine Annäherung zwischen der Bundesrepublik und den Ostblockstaaten.
1980er – In den westlichen Staaten entsteht in den 80ern eine internationale Friedensbewegung, die unter anderem auf die nukleare Aufrüstung reagiert und zu Rüstungsstopp, Rüstungskontrolle und Abrüstung aufruft. Die Bereitschaft zu Prostest und Demonstrationen in allen Schichten der Bevölkerung resultiert aus einer zunehmenden Angst vor einer atomaren Katastrophe. Besonders in der Bundesrepublik protestieren Massen gegen die Stationierung von amerikanischen Mittelstreckenraketen, die 1983 dennoch aufgestellt werden.
3. Oktober 1990 – Um Mitternacht wird vor dem Reichstagsgebäude in Berlin das wiedervereinigte Deutschland proklamiert. Dieser Tag wurde damit zum Nationalfeiertag und dem „Tag der Deutschen Einheit“. Der deutsch-deutsche Einigungsvertrag wurde bereits am 31. August desselben Jahres unterschrieben. Hierin wurden die Modalitäten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland geregelt.
14. November 1990 – Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und im deutsch-polnischen Grenzvertrag, einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt.



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