In den Niederlanden, Luxemburg, der Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß legal erlaubt. Sollte das auch für Deutschland gelten? Olivia und Philipp sind sich da uneins.
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Pro: Olivia „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so steht es unveränderbar im Art.1 Abs.1 des Grundgesetzes. Das Recht auf Leben ist ein Teil dieser Würde. Das Recht auf Selbstbestimmung aber auch. Was geschieht nun also mit Menschen, die aufgrund einer unheilbaren Krankheit sterben wollen? Selbstmord ist nicht strafbar. Zu einem würdevollen Sterbeprozess gehören meiner Meinung nach aber auch die Betreuung durch Ärzte und die Gewährleistung der Schmerzfreiheit. Dazu kann auch Sterbehilfe gehören. Es gibt keinen Paragraphen, der die Sterbehilfe eindeutig regelt. So wird die aktive Tötung – die schwerste Form der Sterbehilfe – je nach Sachlage entweder als „Tötung auf Verlangen“ mit einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, oder als „Totschlag“ mit einem Freiheitsentzug von mindestens fünf Jahren bestraft. 2008 ging der Fall einer 52-jährigen Französin um die Welt, die sich einen würdevollen Tod wünschte. Chantal Sébire litt zwölf Jahre lang an einem seltenen Krebs, der ihr Gesicht entstellte, ihr Augenlicht und den Geruchssinn nahm. Medikamente konnten ihre Schmerzen nicht lindern, Chemotherapien schlugen nicht an. Chantal Sébire wollte betreut sterben – und durfte es nicht. Ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe wurde abgelehnt. Ein Hauptargument gegen die Sterbehilfe ist der Eid des Hippokrates. Nach diesem darf einem Kranken nicht geschadet werden. Das bedeutet, er muss am Leben erhalten werden – oder? Ärzte müssen ihren Patienten in erster Linie helfen. Wenn Medikamente wirkungslos sind und ein unheilbar kranker Mensch sterben möchte, dann muss es erlaubt sein, ihn von seinem Leid zu erlösen. Fakt ist, dass jeder Mensch, der sterben will, früher oder später auch einen Weg in den Tod findet. So wie Chantal Sébire. Sie starb am 19. März 2008, nur drei Tage nachdem ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe abgelehnt wurde, an einer Überdosis Schlaftabletten. Ihr Wunsch, würdevoll und betreut zu sterben, ging nicht in Erfüllung – sie musste ihre letzten Stunden allein in ihrer Wohnung verbringen und darauf hoffen, dass ihr lebloser Körper gefunden wird. |
Contra: Philipp Befürworter der Sterbehilfe plädieren dafür, schwerkranken und anscheinend unheilbaren Menschen zu ermöglichen, ihrem Leben unter ärztlicher Aufsicht ein Ende setzen zu können. In besonders schweren Fällen mag diese Forderung berechtigt erscheinen. Aber wie wird beispielsweise mit einem Koma-Patienten umgegangen, der nicht mehr selbst darüber entscheiden kann, ob er leben oder sterben will? Wie soll ein Arzt dann objektiv beurteilen, wann das Leid zu groß geworden ist? Die Entscheidung zwischen Leben und Tod läge in seinen Händen. Damit verstößt der Arzt nicht nur gegen den abgelegten Eid, Leben um jeden Preis zu retten. Der psychische Druck, der auf den Ärzten lasten würde, wäre unzumutbar. Auch Ärzte sind nicht unfehlbar. Gerade bei der Sterbehilfe wären Fehler aber fatal, die das Leid des Patienten verschlimmern anstatt lindern würden. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass mit der Weiterentwicklung von Medikamenten in Zukunft womöglich Patienten geholfen werden kann, deren Krankheit bis dahin als unheilbar galt. Schon jetzt taucht hin und wieder die Forderung auf, dass alte Menschen nicht dieselbe medizinische Versorgung erhalten sollen wie junge. Noch wird nur von Einzelnen ins Gespräch gebracht, Senioren aus Kostengründen beispielsweise Hüftoperationen nicht mehr zu bezahlen. Die Erlaubnis, Sterbehilfe zuzulassen, könnte der erste aber entscheidende Schritt sein, radikalere Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Eine weitere Konsequenz könnte sein, dass alte Menschen sich auf Dauer auch dazu genötigt sehen, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um den Angehörigen und der Gesellschaft nicht länger „auf der Tasche zu liegen“. Es gibt darüber hinaus auch viele religiöse Argumente, die gegen Sterbehilfe sprechen. So gibt es keine Weltreligion, welche die Tötung Sterbender befürwortet. Sterben ist ein natürlicher Vorgang und gehört zum Leben dazu. Ein Sterben in Würde ist jedem Menschen zu wünschen – das ist aber auch ohne Sterbehilfe möglich. |



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