Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sitzt an seinem Schreibtisch.
Die Realität ist keine Gerichtssendung, weiß der ehemalige Jugendrichter Christian Avenarius Foto: Lisa Klebow

Jugendliche benehmen sich vor Gericht im Allgemeinen nicht anders als Erwachsene, und garantiert nicht so wie in Gerichtssendungen. Die mag sich der Dresdner Oberstaatsanwalt und ehemalige Jugendrichter Christian Avenarius, 49, ohnehin nicht lange angucken. Ein Gespräch über Heranwachsende und ihre Richter.

Schekker: Jugendliche sind mit 18 Jahren volljährig. Bis sie 21 sind, können sie aber noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Warum?

Christian Avenarius: Das wichtigste Gesetz im Jugendstrafrecht, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), wurde zu einer Zeit beschlossen, als man mit 18 noch nicht volljährig wurde, sondern erst mit 21. Deswegen hat man die Zeit, in der die Jugendlichen eigentlich schon erwachsen waren, also zum Beispiel bereits zum Militär gehen mussten, aber noch nicht mit vollen staatsbürgerlichen Rechten ausgestattet waren, als einen Sonderfall gesehen. Heute ist die Situation anders. Mit 18 hat man alle Rechte und Pflichten eines Volljährigen. Trotzdem gibt es im Jugendstrafrecht noch besondere Regelungen für diese Altersgruppe, die das Gesetz als Heranwachsende bezeichnet. So sieht das JGG insbesondere vor, dass auch bei Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewendet wird, wenn sie entweder jugendtypische Straftaten begehen (zum Beispiel Graffitisprayereien) oder wenn sie zur Tatzeit Reifedefizite aufweisen.

Schekker: Reifedefizite?

Avenarius: Reifedefizite lassen sich insbesondere an einer unzureichenden schulischen und beruflichen Entwicklung erkennen, außerdem an einer instabilen familiären Situation. Bedauerlich ist, dass es in Deutschland offenbar ein Nord-Süd-Gefälle gibt, was die Anwendung von Jugendstrafrecht betrifft. In den nördlichen Bundesländern wird bei Straftaten von Heranwachsenden häufiger Jugendstrafrecht angewendet als in den südlichen. Ob das Heranwachsendenstrafrecht heute noch zeitgemäß ist, ist fraglich, aber das ist eine rechtspolitische Angelegenheit.

Schekker: Wie muss man sich das vorstellen: Wann wird nach Jugendstrafrecht verurteilt und wann nicht?

Avenarius: Jemand, der mehrere Jahre im Jugendstrafrecht tätig ist, hat einen Blick dafür. In den meisten Fällen trifft man die richtige Entscheidung, aber in der Regel wird diese nicht gefällt, ohne vorher die Jugendgerichtshilfe angehört zu haben. Diese Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen haben sich vorher oft mit den Familien auseinandergesetzt und können Sachen berichten, die so in der Hauptverhandlung nicht zur Sprache kommen würden. Bei Kapitaldelikten gibt es meistens auch einen psychiatrischen Sachverständigen, der die Schuldfähigkeit überprüfen muss, den hört man in der Hauptverhandlung auch an.

Schekker: Versuchen denn Verteidiger der Angeklagten gezielt, dass nach Jugendstrafrecht geurteilt wird?

Avenarius: Hinter dieser Frage verbirgt sich das Missverständnis, dass das Jugendstrafrecht generell milder ist. Bei der Höchststrafe mag das zutreffen. Im Erwachsenenstrafrecht sind es 15 Jahre oder sogar lebenslänglich. Im Jugendstrafrecht gibt es höchstens zehn Jahre. Im Bereich der mittleren oder auch geringfügigen Kriminalität aber ist es nicht unbedingt milder. Der jugendliche Ladendieb, der wiederholt straffällig geworden ist, bekommt Arbeitsstunden oder Arrest, der erwachsene Wiederholungstäter wird in der Regel mit einer Geldstrafe belegt.

Schekker: Und was ist dann der Unterschied?

Avenarius: Das Instrumentarium im Jugendstrafrecht ist ein anderes und eröffnet viel mehr Möglichkeiten. Jugendliche zum Beispiel, die mit frisierten Mopeds fahren, kann man zur Teilnahme an sogenannten Verkehrserziehungskursen zwingen. Das sind zehn Abende, die über vier Stunden gehen und bei denen es auch Hausaufgaben gibt. Geht man nicht hin, ist die Auflage, das heißt, die Strafe nicht erfüllt. Der Kurs ist also unter Umständen viel belastender als eine Geldstrafe. Im Jugendstrafrecht soll nämlich immer dem Erziehungsgedanken Rechnung getragen werden. Kluge Anwälte drängen also nicht zwingend darauf, dass Jugendstrafrecht angewendet wird, wenn es nicht um schwere Straftaten geht. Im Übrigen haben gerade Jugendliche ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl und können einschätzen, ob die Strafe angemessen ist oder nicht. Zu milde Strafen können daher auch verunsichernd wirken.

Schekker: Wie verhalten sich jugendliche Angeklagte in der Regel bei den Verhandlungen?

Avenarius: Verhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich, die gegen Heranwachsende – also 18- bis 21-Jährige – schon. Das birgt die Gefahr, dass Angeklagte mit ihrer Tat auftrumpfen, sich präsentieren wollen. Wie das Benehmen letztendlich ist, hängt von der Verhandlungsführung ab. Ich habe es immer bevorzugt, gleich am Anfang klarzustellen, dass wir nicht in einem Freizeitpark sind. Wenn Kaugummi gekaut wurde oder einer eine Mütze aufhatte, dann habe ich gleich anfangs darauf hingewiesen. Dasselbe habe ich jedoch auch mit dem Polizisten im Zeugenstand gemacht. Hinter aller Strenge darf man aber nicht vergessen, sich auch mit der Person des Angeklagten auseinanderzusetzen. Da darf man durchaus Fragen stellen, die bei einem Erwachsenen nicht angemessen wären. Den frage ich nicht, was seine Hobbies sind oder wie es in der Schule so läuft. Allgemein ist das Benehmen von Jugendlichen vor Gericht nicht schlechter, als das von Erwachsenen. Es gibt auch vor den Erwachsenengerichten immer Leute, die sich benehmen wie die Axt im Walde.

Schekker: Unterscheidet sich die Arbeit eines Jugendrichters von der eines Richters, der Erwachsene verurteilt?

Avenarius: Natürlich. Man wird als Repräsentant des Staates empfunden und stellt den ersten persönlichen Kontakt zur Justiz dar. Das ist für viele ein einschneidendes Erlebnis.Vielleicht hat der Angeklagte vorher Gerichtssendungen gesehen oder amerikanische Krimis, aber nun betrifft es ihn selbst. Wenn da aber jemand sitzt, der vielfach vorbestraft ist, also alles schon einmal erlebt hat dann erwartet er nichts Neues. Er geht mit dieser Situation viel abgeklärter um. Als Jugendrichter muss man sich viel häufiger auf Situationen einstellen, die sich aus den Akten nicht ergeben. Man muss noch flexibler sein als als Erwachsenenrichter. Da steht man in einer ganz besonderen Verantwortung.

Schekker: Sie haben eben Gerichtssendungen erwähnt. Was halten Sie davon?

Avenarius: Ich bin kein großer Freund von Gerichtssendungen. Das Problem ist, dass sie nicht die Realität zeigen, sondern gängige Klischees bedienen. Der wirkliche Gerichtsalltag ist ganz anders.

Schekker: Was ist ihre persönliche Meinung zu der Diskussion, ob die Übergangsfrist zwischen 18 und 21 gerechtfertigt ist?

Avenarius: Ich persönlich bin der Meinung, dass man jemanden, den man allgemein vor dem Gesetz wie einen Erwachsenen behandelt, auch im Strafrecht so behandeln sollte. Wenn ein 18-jähriger die NPD in den Landtag wählen kann, dann aber wegen Reifedefiziten vor Gericht als Jugendlicher behandelt wird, wenn er in der Straßenbahn einen Ausländer beleidigt oder geschlagen hat, ist dasfür mich nur schwer erträglich. Mir wäre eine generelle Gleichbehandlung mit Erwachsenen und eine zusätzliche Milderungsmöglichkeit lieber. Diese Auffassung teilen aber nicht alle meine Kollegen.

Schekker: Was wäre die Alternative?

Avenarius: Es gibt Leute, die im Gegenteil fordern, dass das Jugendstrafrecht bis 25 gelten sollte, weil die Jugendlichen nicht reif genug sind. Ich finde nicht, dass heutige Jugendliche reifer oder weniger reif sind als die Generation vor 25 oder 30 Jahren. Wichtig ist aber vor allem, dass alle gleich behandelt werden. Andererseits gibt es in Deutschland natürlich ohnehin große Unterschiede, ob es schulische oder soziale sind. Diese Diskussion darf aber nicht nur im Wahlkampf geführt werden, oder wenn es einen aktuellen Anlass gibt.

Schekker: Anlässe wie?

Avenarius: Zum Beispiel bei den U-Bahn-Schlägern in München. Ganz allgemein halte ich es für falsch, nach solchen Ereignissen eine grundsätzliche Verschärfung des Jugendstrafrechts zu fordern. Denn für die Sicherheit in Deutschland spielt das so gut wie gar keine Rolle. Viele Taten entstehen spontan oder unter Einfluss von Drogen. Da denken die Jugendlichen nicht an die Täter in München und deren Strafe. Abschreckend wirkt erfahrungsgemäß das Risiko, gefasst zu werden, viel stärker als eine Verschärfung der Strafrahmen.

Schekker: Das Thema muss also präsent bleiben?

Avenarius: In jedem Fall. Und deswegen ist eine ständige und möglichst sachliche Diskussion richtig und wichtig.