
Brutale YouTube-Videos, die Verharmlosung von Magersucht oder Rekrutierungsseiten für Dschihadisten: Im Netz können Heranwachsende schneller damit in Kontakt kommen als ihnen lieb ist. Aus diesem Grund gibt es auch in den Weiten des Internets einen Jugendschutz. Damit sollen Kinder und Jugendliche bei ihrer Mediennutzung vor bestimmten Inhalten geschützt werden. Geregelt wird das Ganze über das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).
Der Jugendmedienschutz hat in Deutschland Verfassungsrang. Was das bedeutet? Artikel 5 des Grundgesetzes sagt aus, dass Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit unter anderem durch Bestimmungen zum Schutz der Jugend eingeschränkt werden können. Das gilt auch für Inhalte im Internet.
Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft
Beim Thema Jugendschutz im Internet kommt man in Deutschland an drei Angeboten nicht vorbei: die Internetseite „jugendschutz.net“, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimediadienste-Anbieter.
„jugendschutz.net“ ist eine Einrichtung der Bundesländer und wurde bereits 1997 gegründet. Sie ist zum einen Online-Beschwerdestelle, recherchiert aber auch selbst gezielt Verstöße gegen den Jugendschutz im Netz. Wenn die Mitarbeiter eine Bedrohung entdecken, die gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen in Deutschland verstößt, kontaktieren sie deren Anbieter. Dieser muss das problematische Angebot entfernen, andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen.
Bereits deutlich länger, nämlich seit 1956, gibt es die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die BPjM ist zuständig für die Indizierung – also strikte Werbe- und Verkaufsbeschränkungen – von DVDs oder Büchern, aber auch sogenannter Telemedien wie Webseiten, sofern diese einen jugendgefährdenden Inhalt aufweisen. Die Bundesprüfstelle entwickelt gemeinsam mit der Kommission für Jugendschutz der Medienanstalten Prüfkriterien, nach denen Inhalte in eine Gefährdung eingestuft werden. Daran orientiert sich wiederum jugendschutz.net.
Dritter im Bunde ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter (FSM). Hinter dieser etwas sperrigen Bezeichnung steht ein gemeinnütziger Verein, von dem sich Unternehmen der Online-Wirtschaft freiwillig zum Jugendmedienschutz kontrollieren lassen können. Auch der FSM hat eine Beschwerdestelle, an die man sich wenden kann. Die Mitglieder der FSM sind dann dazu verpflichtet, die problematischen Inhalte zu entfernen.
Jugendgefährdung zwischen Smartphone und Alltag
Mit Smartphones können auch die Kleinen mit gefährlichen Inhalten in Kontakt kommen. Foto: r. nial bradshaw, Flickr.com, CC-Lizenz (CC BY 2.0)
Die Jugendgefährdung ist ein wichtiges Schlagwort des Jugendschutzes im Netz. Das Jugendgesetz sagt hierzu: „Medien sind jugendgefährdend, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.“ Welche Inhalte sind damit gemeint?
Viele von uns würden wohl auf Themen wie Pornografie und Gewaltdarstellungen tippen, doch die Sache ist komplexer: „Ein besonderes Problemfeld sind das Social Web und die mobilen Dienste“, erklärt Murat Özkilic von jugendschutz.net. „Mangelnde Sicherheitseinstellungen und Meldemöglichkeiten sowie Altersverifikationen erhöhen die Gefahr, mit beeinträchtigenden Inhalten konfrontiert oder von Fremden belästigt zu werden. Sexting-Darstellungen, die mit Handys fotografiert und verschickt werden, werden häufig zum Cyberbullying missbraucht.“
Sexting, also erotische Aufnahmen, die per Smartphone versendet werden, sind ein momentaner Trend im Netz. Einmal verschickt, schwirren sie meist für immer durch das Internet. Schnell machen sie im Freundes- und Bekanntenkreis die Runde oder gelangen in die Hände von Fremden. Solche Privataufnahmen ermöglichen es Tätern, mittels Cyberbullying, also dem gezielten Mobbing im Netz, die Betroffenen zu belästigen.
Ein weiteres Problemfeld sind die äußerst beliebten Apps auf Handy oder Tablet. „Auch für die jüngsten Nutzer bergen Apps viele Risiken wie Kostenfallen oder die Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten“, so Murat Özkilic.
Schützen und stärken
Jugendschutz im Internet bedeutet aber nicht nur Schutz vor Inhalten. Kinder und Jugendliche sollen bei ihrem Weg ins Netz auch sensibilisiert und bestärkt werden, damit sie Gefahren rechtzeitig erkennen können. Dafür gibt es verschiedene medienpädagogische Angebote. So fördert unter anderem das Bundesfamilienministerium Initiativen in diesen Bereich, darunter die Seite „Surfen ohne Risiko“, die sich an Kinder und deren Eltern richtet.
Mit dem Projekt „Juuuport“ gibt es von den Landesmedienanstalten zudem eine Seite, bei der Jugendliche als Experten auftreten und andere Jugendliche in Sachen Internet beraten.
Beim Jugendmedienschutz gehen der Bund, die Länder und die Wirtschaft also Hand in Hand, um Heranwachsenden ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Aufwachsen in der Onlinewelt zu ermöglichen.






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