„Die Menschenrechtsverletzungen von heute sind die Massaker von morgen.“ Diese Worte Kofi Annans, des Friedensnobelpreisträgers und ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen, vermitteln eindringlich, welche Bedeutung die Menschenrechte haben – und wie wichtig es ist, sie zu schützen.
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden 1948 in einer Resolution der Vereinten Nationen erstmals in der Geschichte Rechte benannt, die für ausnahmslos jeden Menschen gelten. Sie sollen seine Würde gegenüber der Willkür des Staates schützen und gelten als angeboren, unverletzlich, unveräußerlich und unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Geprägt durch die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges hatten Menschen aus allen Kontinenten an der Erklärung mitgewirkt und unterschiedliche Rechtskulturen eingebracht.
Die Menschenrechtskonvention, wie die Erklärung auch genannt wird, umfasst 30 Artikel. Sie garantieren so unterschiedliche Rechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Schutz vor Folter oder erniedrigender Behandlung, die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf ein faires Verfahren oder die Unschuldsvermutung. Natürlich gibt es noch viele Regeln mehr, der genaue Wortlaut kann bei den Vereinten Nationen nachgelesen werden.
Menschenrechtskatalog wird an neue Realitäten angepasst
Der Menschenrechtskatalog ist nicht unveränderlich, er wurde schon mehrmals neuen Realitäten angepasst und um diverse Konventionen und Pakte ergänzt. Zwei der wichtigsten wurden im Jahr 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Es handelt sich um den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie um den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Ihre Bedeutung liegt darin begründet, dass sie, im Gegensatz zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, völkerrechtlich bindend sind. Bisher wurden beide Pakte von über 160 Staaten ratifiziert.
Der politische Wille entscheidet über die Einhaltung
Während einige Menschenrechte wie das Folterverbot ohne jede Ausnahme gelten, können andere unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel in Notlagen oder im Krieg, eingeschränkt werden. Die Durchsetzbarkeit der Rechte ist letztendlich abhängig vom politischen Willen in den jeweiligen Ländern. Fehlt dieser, kann es auch in Unterzeichnerstaaten zu Menschenrechtsverletzungen kommen.
Die Menschenrechte sind keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Schon in der Antike wurden die Grundlagen für unsere heutigen Menschenrechte geschaffen. Als weitere bedeutende Vorläufer gelten die englische Magna Charta und die Unabhängigkeitserklärung der USA.
Was für uns alltäglich ist, wird von Menschen überall auf der Welt täglich unter schwierigsten Bedingungen eingefordert – wie etwa aktuell das Bedürfnis nach Meinungs- und Pressefreiheit im Arabischen Frühling.
Wachsame Institutionen berichten über Menschenrechtsverletzungen
Für die Einhaltung der Menschenrechte setzen sich sowohl staatliche als auch unabhängige Institutionen ein. Als wichtigste gelten Amnesty International, Human Rights Watch und, speziell auf die Kinderrechte konzentriert, Unicef. Mit Aktionen und Dokumentationen machen sie auf Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt aufmerksam.
Die Menschenrechte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten im allgemeinen Bewusstsein verankert. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen sie an erster Stelle. Deshalb müssen politische Entscheidungen, wie beispielsweise die über Stammzellenforschung oder den Einsatz eines Bundestrojaners, immer wieder im Hinblick auf die Menschenrechte geprüft werden. Mensch sei Dank!

