Es gab wohl wenige Einrichtungen, die so unbeliebt waren wie die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz GEZ. Seit dem 1. Januar heißt sie nun „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Schekker-Autor Yannick hat sich schlau gemacht, was sich sonst noch so geändert hat.
Was wäre Deutschland ohne den Tatort am Sonntagabend, ohne einen Teilnehmer beim Eurovision Songcontest und Fernsehsendungen, die nicht durch Werbung unterbrochen werden? Es würde etwas fehlen.
Anders als die privaten Sender hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk, d.h. die Fernseh- und Hörfunkanstalten der ARD, das ZDF und das DeutschlandRadio, eine „Grundversorgung“ an Information, Bildung und Unterhaltung sicherzustellen. Bisher finanzierten sich die „Öffentlich-Rechtlichen“ vorwiegend über Rundfunkgebühren und die GEZ hatte die Aufgabe, diese einzutreiben. Am 1. Januar startete der Rundfunkbeitrag und löste die Rundfunkgebühr ab.
Bis 2012: Ein Gerät, ein Beitrag
Zum Jahreswechsel ist eine Reform des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft getreten, die zur Folge hat, dass sich das Finanzierungsmodell geändert hat. Bisher galt: Die GEZ, die ihren Hauptsitz in Köln hat, zieht die Gebühren ein, verwaltet die Daten der Kunden, stellt Rechnungen und lässt sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte diejenigen ermitteln, die ihre Fernseher und Radios nicht angemeldet haben. Alle Bürger, die ein Radio oder einen Fernseher besitzen, müssen sie anmelden und pro Gerät eine Gebühr entrichten. 2011 spülte das rund 7,5 Milliarden Euro in die Kassen der Sender.
Seit dem 1. Januar 2013 spielt es keine Rolle mehr, wie viele und was für Rundfunkgeräte es in einem Haushalt gibt: Ein Haushalt, ein Beitrag. Foto: Karl-Heinz Laube / www.pixelio.de
Wer dabei erwischt wurde, dass er Geräte nicht angemeldet hatte, musste mit einer Strafe bis zu 1000 Euro rechnen. Die Rundfunkgebührenbeauftragte sind übrigens nicht Mitarbeiter der GEZ, sondern selbständig arbeitende Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten. Sie erhalten Provision für jeden, der sich sich neu anmeldet. Ihr Vorgehen bei den Ermittlungen nach „Schwarzsehern“ und „-hörern“ stieß immer wieder auf Kritik. Im Netz finden sich viele Berichte über die umstrittenen Manöver, mit denen die „Fahnder“ vorgehen.
2013: Eine Wohnung, ein Beitrag
Fernsehen auf dem PC, Radio per Handy – mit dem Internet und Smartphones fällt es immer schwerer, bestimmten Geräten Funktionen zuzuordnen. Deshalb zahlen die Bürger seit dem 1. Januar nicht mehr für jedes Gerät sondern pro Haushalt ihren Rundfunkbeitrag – auch diejenigen, die weder Radio noch Fernseher besitzen.
Diese monatlich anfallende „Haushaltsabgabe“ in Höhe von 17,98 Euro ist dann an die zu „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice “ umgetaufte GEZ zu überweisen. Wie bisher auch können sich z.B. Studenten, die nachweislich BAföG beziehen, aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld, von der Gebühr befreien lassen. Studenten ohne BAföG, die mit anderen Studenten zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, müssen in Zukunft nur noch einmal pro Wohneinheit einen Beitrag entrichten.


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