Zum Schutz der Bevölkerung kann ein besonders gefährlicher Straftäter auch noch nach dem Ende seiner Haftstrafe eingesperrt bleiben. Alexander besteht auf der Sicherungsverwahrung, während Ronja für eine Neuregelung plädiert.
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Pro: Alexander Erst drei Tage nach ihrem Verschwinden wird sie im Wald gefunden. Auf ihrem Nachhauseweg hatte der Mörder Maik S. die 16-jährige Carolin vom Rad gezerrt, vergewaltigt und schließlich erschlagen. Eine Woche vor seiner Tat war Maik S. aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er sieben Jahre wegen Vergewaltigung eingesessen hatte. Das neue Urteil: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mord an Carolin war ein tragischer Einzelfall. Ein falsch ausgefüllter Beurteilungsbogen ermöglichte dem Täter die Freiheit. Trotzdem verdeutlicht uns das Beispiel, dass das Ende der Haftstrafe nicht gleich das Ende der vom Täter ausgehenden Gefahr bedeutet. Die Sicherungsverwahrung schützt uns vor gefährlichen Sexual- und Gewalttätern. Nach Ablauf der normalen Haftstrafe kontrolliert ein Gutachter, ob der Häftling noch eine Bedrohung für die Allgemeinheit darstellt oder nicht. Wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der Häftling trotz Therapie, Resozialisierungsmaßnahmen und des Aufenthaltes im Gefängnis noch immer gefährlich ist, kommt er in die Sicherungsverwahrung. Dort wird sein Gefahrenpotenzial alle zwei Jahre neu überprüft. Häufig wird argumentiert, die Sicherungsverwahrung verstoße gegen die Menschenwürde der Betroffenen. Allerdings zählt in meinen Augen die Sicherheit der Allgemeinheit in diesen Fällen mehr. Der Sicherheitsverwahrte hat schließlich immer noch die Möglichkeit, durch Therapien ein ungefährlicher und gesellschaftsfähiger Mensch zu werden. Wenn die Therapie erfolgreich ist, steht der Freilassung des Sicherheitsverwahrten nichts mehr im Wege. Was die Vernunft uns sagt, bestätigt auch die Statistik. Die Rückfallquoten der nach einer Sicherungsverwahrung tatsächlich freigelassenen Täter sind gering. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums traten von knapp 600 Personen, die wegen Mord- oder Totschlags verurteilt und dann nach ihrer Sicherungsverwahrung freigelassen wurden, eine Mehrheit nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung. Lediglich zwei von ihnen begingen ein weiteres Morddelikt. Dies verdeutlicht den Erfolg der Auslese durch die Sicherungsverwahrung. Wir sollten die Sicherungsverwahrung schätzen, denn sie verschafft uns ein Stück mehr Sicherheit. Der Fall Carolin erinnert nur zu schmerzlich daran, was passieren kann, wenn man einen gefährlichen Täter ohne weitere Überprüfung nach Ablauf seiner Strafe wieder freilässt. |
Contra: Ronja Im Dezember 2009 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, wie sie bis dahin in Deutschland gehandhabt wurde, rechtswidrig ist. Das ist gut so. War sie doch ein geläufiges Mittel, Gewaltverbrecher und Wiederholungstäter nachträglich unter Verschluss zu halten, wenn sie ihre Strafe schon abgesessen hatten. Das sollte die Bevölkerung schützen missachtete aber die Menschenrechte der Inhaftierten. Dies geschieht aus verständlichen, aber oft auch irrationalen Ängsten heraus. Der Beschluss änderte aber leider nichts an dieser Haft nach der Haft. Sie konnte jetzt nur nicht mehr nachträglich verhängt werden. Man ging also dazu über, bei der Verurteilung vor allem von Sexualstraftätern kategorisch einen „Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung“ zu äußern. Das Bundesverfassungsgericht legte daraufhin fest, dass die Sicherungsverwahrung auf einem „freiheitsorientierten und therapiegerichteten Gesamtkonzept“ aufgebaut sein muss. Das heißt auch, dass sie sich deutlicher von der Strafhaft abgrenzen muss. Angenehmere Bedingungen und eine besonders intensive Therapie sollen dem Tätern besser als die „normale“ Haft helfen, wieder in das Leben in Freiheit zurückzukehren, ohne weitere Verbrechen zu begehen. Dieser Ansatz ist nicht schlecht, da wir Bürger nur nachhaltig geschützt werden können, wenn wir ehemalige Kriminelle vernünftig eingliedern. Das Verfassungsgericht hat erkannt, dass sich unsere bisherige Auffassung von Recht, Schuld und vor allem Bestrafung überholt hat. Leider zog es daraus nicht die richtigen Schlüsse. Denn wäre es nicht sinnvoller, den gesamten Strafvollzug zu reformieren, statt über eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung nachzudenken? Wir sollten die Therapieplätze im normalen Strafvollzug ausbauen und verstärkt psychiatrisch-neurowissenschaftliche Therapeuten einsetzen. Einschätzungen von Psychologen müssen wissenschaftlich fundierter werden. Schließlich soll schon die Strafhaft an sich der Rehabilitation dienen. Die Resozialisierungsmaßnahmen, die es bereits gibt, müssen verbessert werden, statt die vorhandenen Geldmittel für eine neue Sicherungsverwahrung zu verschwenden. Wäre die Haft noch mehr auf Therapie angelegt, könnte Tätern von Anfang an bestmöglich geholfen und Rückfälle vermieden werden. Die Häftlinge könnten aktiv etwas tun, anstatt ihr ganzes Leben präventiv eingesperrt zu werden. Die Sicherungsverwahrung bleibt falsch: Unsere Sicherheit darf nicht auf Kosten der Freiheit eines anderen gehen. Und wie wir uns als Gesellschaft auf einen Täter einstellen, bringt uns am Ende auch keiner bei. Aber das ist noch eine ganz andere Schwierigkeit. |



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