Gebäude Bundesverfassungsschutz
Das Dienstgebäude des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Foto: Bundesamt für Verfassungsschutz

Ein demokratisches Deutschland – wie könnte es anders sein? In einer Demokratie aufzuwachsen, scheint für viele Jugendliche selbstverständlich. Aber wie schützen wir unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen und außen? Schekker-Autorin Sophie erklärt euch, wie der Verfassungsschutz in Deutschland funktioniert.

Jugendliche in Deutschland haben das Privileg, in einer Demokratie groß zu werden: An all die Vorzüge haben sie sich längst gewöhnt! So sehen viele die Menschenrechte, das Gefühl von Freiheit und eine demokratische Grundordnung als völlig selbstverständlich an. Und mal ehrlich: Ein Leben ohne Reisefreiheit oder freie Wahlen – klingt das nicht unvorstellbar?

Der Blick zurück auf unsere eigene Geschichte belehrt uns aber eines Besseren. Dort sehen wir, dass eine Demokratie, wie die, in der wir heute leben, gar nicht so selbstverständlich ist. Auf die gescheiterte Weimarer Republik folgte mit der NS-Diktatur das wohl dunkelste Kapitel deutscher Vergangenheit. Und auch danach konnte nur ein Teil der deutschen Bevölkerung in einem demokratischen Staat leben, während andere für mehrere Jahrzehnte die SED-Diktatur erfahren mussten.

Aufgabenteilung der Nachrichtendienste

Um diese bitteren Erfahrungen in Zukunft nicht erneut machen zu müssen, verfügt Deutschland über mehrere Nachrichtendienste, mit der Aufgabe, unseren Staat und unsere Verfassung und damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie zu sichern.

Auf Bundesebene gibt es drei Nachrichtendienste, die uns vor Bedrohungen aus dem In- und Ausland schützen sollen: das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Jeder dieser Dienste hat sein eigenes Aufgabengebiet. Während sich der BND um die Arbeit im Ausland und der MAD sich um sicherheitsrelevante Informationen im Bereich Militär kümmert, ist der Verfassungsschutz für die Sicherheitslage im Inland zuständig.

Wie erfährt Deutschland von möglichen Bedrohungen?


Artikel 1 des Grundgesetzes ist besonders schützenswert. Foto: Gertrud K., flickr.com,
CC-Lizenz (CC BY-NC-SA 2.0)

Das BfV hat seinen Sitz in Köln und wurde im Jahr 1950 gegründet. Beim BfV werden geheime Informationen über Spionagetätigkeiten anderer Staaten oder Aktivitäten politischer Gruppierungen, die unsere Demokratie bedrohen könnten, zusammengetragen, dokumentiert und ausgewertet. Darunter fallen Links- und Rechtsextremismus, aber auch die Aktivitäten von Islamisten. Die Abwehr von Spionage betrifft sowohl die politische wie die wirtschaftliche Ebene. Vor allem soll das Amt geheimes Material des Staates und der von ihm beauftragten Industrie vor Spionage schützen.

Den weitaus größten Teil seiner Informationen gewinnt der Verfassungsschutz aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen – wie beispielsweise Zeitungen oder Flugblättern. Aber auch nachrichtendienstliche Mittel sind unverzichtbar. Dazu gehören V-Leute, die Observation und gegebenenfalls auch Brief- und Telefonüberwachung. Das klingt zwar spannend, ist aber vor allem komplex und langwierig, weil die Mitarbeiter oftmals verdeckt ermitteln müssen.

Die verschiedenen Abteilungen des BfV werden abhängig von aktuellen weltweiten Veränderungen übrigens fortlaufend umstrukturiert. Derzeit arbeiten Mitarbeiter des BfV unter anderem in den Abteilungen Rechtsextremismus/-terrorismus, Spionageabwehr, Ausländer- und Linksextremismus, islamistischer Terrorismus, Wirtschaftsschutz und elektronische Angriffe.

Infos sammeln – und dann?


Die aktuelle Ausstellung “Es betrifft
dich” soll zeigen, dass wir alle Opfer
von Diskriminierung oder politisch
motivierter Gewalt sein können. Foto:
Bundesamt für Verfassungsschutz

Was aber passiert, wenn sich ein Verdacht über mögliche Bedrohungen als richtig erweist? Nachdem das BfV genügend Informationen gesammelt hat, können staatliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Demokratie zu schützen. So kann beispielsweise das Bundesverfassungsgericht laut Artikel 18 unseres Grundgesetzes Personen, bei Missbrauch von Presse-, Lehr-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit, beziehungsweise des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Grundrechte entziehen.

Ebenso kann es zum Schutz unserer Verfassung zu Verboten von Versammlungen oder Parteien kommen, sobald jene das Ziel haben, unsere Demokratie zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Gleichzeitig verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaft Verbrechen, die sich gegen den Staat oder die Verfassung richten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet also mit anderen Organen in unserem Rechtsstaat zusammen, um Deutschland vor Bedrohungen optimal zu schützen.

Zusätzlich zum Bundesamt für Verfassungsschutz existieren in Deutschland 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die sich explizit mit der regionalen Sicherheit des jeweiligen Bundeslandes befassen, aber auch eng mit dem BfV zusammenarbeiten. In acht Bundesländern ist die Landesbehörde als Abteilung zudem in das Innenministerium bzw. in die Innenbehörde integriert, in anderen existieren eigenständige Landesämter für Verfassungsschutz als obere Landesbehörden.

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