Zu Hause gibt es mal wieder Zoff. Am liebsten würdet ihr euren Eltern gehörig die Meinung sagen. Dürfen die überhaupt so mit euch umgehen? Schekkerautorin Marie hat sich erkundigt, was Eltern dürfen und was ihr dürft.
Freunde
„Spätestens seit der Schulzeit suche ich mir meine Freunde selber. Jetzt wollen mir meine Eltern plötzlich Freunde verbieten. Das ist allein meine Sache“.
So einfach ist das nicht. Das sogenannte Umgangsbestimmungsgesetz ermöglicht es Eltern, Kindern den Kontakt zu bestimmen Personen zu verbieten- das heißt dann Umgangsverbot. Eine Erklärung müssen die Eltern dafür nicht abgeben. Allerdings soll man ja später zu einem verantwortungsvollen und selbstbewussten Erwachsenen werden. Deshalb ist es sinnvoll, gemeinsam über das Verbot zu sprechen.
Und insbesondere in den Jahren vor der Volljährigkeit dürfen Eltern Jugendlichen den Kontakt zu anderen nur dann verbieten, wenn sie triftige Gründe dafür haben.
Hausarrest
Eine 5 in Mathe. Für meine Mutter bedeutete das noch Hausarrest. Heute ist der Arrest glücklicherweise aus der Mode gekommen. Das heißt jedoch nicht, dass er verboten ist. Eure Eltern können euch verbieten rauszugehen. In die Erziehung greift der Staat nicht ein. Nur in extremen Fällen – zum Beispiel bei Gewalt in der Familie – dürfen Eltern gerügt werden. Pädagogen setzen heutzutage aber eher auf Gespräche als auf Stubenarrest.
Übrigens: In den USA kann Hausarrest für Jugendliche gerichtlich angeordnet werden.
Haushalt
Nicht immer ist es schön, mit dem
Hund rauszugehen.
Foto: Juliane Schwabenbauer, jugendfotos.de
Abwaschen, Putzen und mit dem Hund rausgehen. Nervig. Irgendjemand muss es aber machen. Nur habt ihr eben gerade etwas ganz Wichtiges zu tun. Da kann doch mal jemand anders gehen. Falsch gedacht. Eure Eltern können von euch sehr wohl verlangen, dass ihr Aufgaben im Haus übernehmt. Natürlich müssen sie darauf achten, dass ihr die Aufgaben auch übernehmen könnt, also körperlich und geistig in der Lage dazu seid.
Es ist sogar im Bürgerlichen Gestzbuch (wer es genau wissen will: § 1619 BGB) verankert , dass Jugendliche zu Hause helfen sollen. Und mal ehrlich, eure Eltern machen sowieso viel mehr als ihr im Haushalt. Da kann man auch mal mit anfassen.
Mein Eigentum
„Wenn Mama und Papa Nein sagen, dann frag ich eben Oma und Opa!“. Missfällt den Eltern ein Computerspiel unter den Geburtstagswünschen, schenken es die Großeltern. Mama findet das gar nicht lustig und nimmt das Computerspiel an sich.
Eigentlich gehört das Computerspiel euch, wenn ihr es geschenkt bekommt. Eltern dürfen es aber wegnehmen, wenn „das Kind nicht nur Vorteile daraus zieht“. Ist das Computerspiel zum Beispiel für euer Alter nicht zugelassen, dann dürfen Eure Eltern es euch wegnehmen. Schwieriger wird es, wenn der Inhalt euren Eltern nicht gefällt, ihr es aber von rechtlicher Seite spielen dürftet. In solchen Fällen hilft nur ein Gespräch.
Mitreden
„Bei meiner Erziehung rede ich mit!“ , das ist der Wunsch vieler Jugendlicher. Auch der Staat hält es für sinnvoll, wenn Kinder in ihre Erziehung einbezogen werden. Das heißt nicht, dass sie sich zusammen mit den Eltern erziehen. Vielmehr sollen Eltern nicht einfach über die Köpfe der Kinder entscheiden. Streitpunkte in der Familie sollen besprochen werden. Zur „Partnerschaftlichen Erziehung“ zählt zum Beispiel, dass Eltern ihren Kindern erklären, warum einige Dinge nicht so ablaufen, wie es das Kind gerne möchte. Außerdem sollen Jugendliche die Möglichkeit haben, von ihren Eltern angehört und ernstgenommen zu werden. Die Partnerschaftliche Erziehung ist im Gesetz festgeschrieben, und zwar in Paragraph 1626, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Piercing und Tattoo
Manchmal müssen Tattoos warten.
Foto: Alexander Roesner, jugendfotos.de
„Über meinen Körper bestimme ich!“ Mona möchte ein Tattoo. Allerdings sind ihre Eltern dagegen. Mona darf sich nur mit der elterlichen Zustimmung ein Tattoo stechen lassen. Erst mit 18 Jahren kann sie selber entscheiden. Solange muss sie entweder warten, oder versuchen ihre Eltern zu überzeugen. Ohne das Wissen der Eltern ein Piercing oder Tattoo machen zu lassen, ist nicht ratsam. Streit ist vorprogrammiert. Darüber hinaus macht sich auch das Tattoo- oder Piercingstudio strafbar.
Taschengeld
Hanna, 15, bekommt 60 Euro im Monat. Paul, der mit Hanna in eine Klasse geht, bekommt nur 15 Euro monatlich. Wer sagt eigentlich, wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollen?
Vorweg: Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollen. Um Geld von den Eltern zu bekommen, führt kein Weg an einem Gespräch vorbei. Hier überzeugen Argumente mehr als Geschrei. Gleiches gilt für die Höhe des Taschengelds. Vergleiche mit Klassenkameraden ziehen da wenig. Besser: Im Internet und in Jugendämtern nach Vorschlägen für eine angemessene Höhe eures Taschengeld suchen oder nachfragen. Dabei muss aber auch beachtet werden, dass arbeitslose Eltern weniger Taschengeld bezahlen können als Berufstätige.
Weggehen
Je älter man wird, desto länger möchte man abends wegbleiben. Partys gehen um halb 12 erst richtig los. Nur sollt ihr dann meistens schon zu Hause sein. In diesem Punkt sind mal nicht die Eltern „schuld“. Das Jugendschutzgesetz legt fest, wer wie lange in Diskos etc. bleiben darf . An dieses Gesetz müssen sich eure Eltern halten. Deshalb dürft ihr bis ihr 16 Jahre alt seid nur bis 22 Uhr mittanzen. Wenn ihr zwischen 16 und 18 Jahre alt seid, könnt ihr bis 24 Uhr bleiben. Auch wenn eure Eltern das etwas lockerer sehen, nützt euch das wenig. Bei Kontrollen könnt ihr euch nicht auf die Erlaubnis eurer Eltern berufen.
WG
Manchmal nervt zu Hause einfach alles. Man möchte nur noch raus. Auf eigenen Beinen zu stehen, scheint verlockend. Bevor die Umzugskartons gepackt werden, gibt es jedoch einiges zu beachten. Die Eltern haben bis zur Volljährigkeit das Erziehungsrecht. Deshalb dürfen sie auch darauf bestehen, dass ihr Kind zu Hause wohnt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur dann ausziehen, wenn die Eltern zustimmen. Eine eigenen Wohnung erhalten Jugendliche eher selten. Im Regelfall geht es in eine Wohngemeinschaft. Wenn Jugendliche ausziehen wollen, ist es oft ratsam, Unterstützung vom Jugendamt heranzuziehen. Dort weiß man, wo zum Beispiel Wohngemeinschaften mit freien Plätzen sind. Übrigens: Auch Jugendliche über 18 dürfen nur dann ausziehen, wenn sie für die monatlichen Kosten aufkommen können. Die Eltern sind nicht verpflichtet, die Mieten ihrer Kinder zu zahlen.


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