Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten derzeit 12.000 Patienten auf eine Organtransplantation. Wie wird über die Vergabe der Organe entschieden und wie läuft eine Organspende ab? Schekker-Autorin Melanie erklärt euch, was es rund um das Thema Organspende zu wissen gibt.
„Was interessiert mich Organspende?“ mag sich manch einer fragen. Aber schon morgen kann jeder von uns auf ein Spenderorgan angewiesen sein. Täglich sterben drei Menschen, weil es kein passendes Organ für sie gibt.
In den vergangenen Wochen und Monaten ist das Thema verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Erst stimmten Bundestag und Bundesrat der Organspende-Reform zu. Seit dem 1. November befragen die Krankenversicherungen nun regelmäßig ihre Mitglieder, ob sie zu einer Organspende bereit sind. Dann wurde bekannt, dass Ärzte an drei Kliniken Akten manipulierten, um bestimmte Patienten bei der Organvergabe zu bevorzugen. Das für die Organspende so wichtige Vertrauen in die Ärzte ist stark beschädigt. Die Folge: Weniger Menschen als sonst erklärten sich zuletzt zur Organspende bereit.
Wie verläuft eine Organspende?
Dabei haben ohnehin schon viele Menschen Bedenken, sich nach ihrem Tod als Organspender zu Verfügung zu stellen. Wird man als potentieller Organspender vielleicht im Ernstfall schneller aufgegeben, um an die begehrten Organe zu gelangen?
Ab wann gilt man überhaupt als tot? Diese Frage ist wichtig, denn von ihr hängt ab, wann Organe entnommen werden dürfen. Grünes Licht gibt es erst, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des jeweiligen Patienten feststellen. Unter Hirntod versteht man den unwiederbringlichen Verlust jeder Wahrnehmung, des Denkens, der Atmung und der zentralen Steuerungsfähigkeit für die gesamte Körperfunktion.
Erst wenn zwei Ärzte den Hirntod eines Menschen festgestellt haben, dürfen ihm Organe entnommen werden. Foto: TK_Presse / flickr.com, CC-Lizenz (by-nc-nd)
Bei einem bewusstlosen Patienten sind Hirnstammreflexe auslösbar, bei Hirntoten nicht. Daher werden verschiedene Reflexe, z.B. der Pupillen- u. Hornhautreflex überprüft. Ist dies der Fall, folgt ein Gespräch mit den Angehörigen. In vielen Fällen hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung abgeben, was mit seinem Körper nach seinem Tod geschehen soll. Daher müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden, ob die Organe gespendet werden sollen oder nicht.
Es können übrigens nicht nur Herz, Leber oder Lunge gespendet werden, sondern auch andere Organe oder Gewebe, beispielsweise Darm, Haut, Teile der Blutgefäße und vieles mehr. Ein Spender kann also mehreren Menschen, die auf ein Organ warten, helfen.
Dringlichkeit und Erfolgsaussichten entscheiden
Entscheiden sich die Angehörigen für eine Organspende, so wird die DSO informiert. Diese arbeitet mit 1400 Krankenhäusern, 50 deutschen Transplantationszentren und der Vermittlungsstelle Eurotransplant im niederländischen Leiden zusammen. Eurotransplant führt eine Warteliste mit Patienten, die ein neues Organ brauchen. Je nach Dringlichkeit und Erfolgsaussichten weist die gemeinnützige Organisation die Organe dann Patienten in ihren Mitgliedsländern Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Slowenien zu. Die Zuweisung ist anonym, d.h. der Empfänger weiß nicht, von wem das jeweilige Organ stammt.
Auch Minderjährige können sich einen Organspendeausweis zulegen. Ab 16 Jahren kann man einer Organ- und Gewebeentnahme zustimmen. Foto: DanieleCivello / flickr.com, CC-Lizenz (by-nc)
Vor der Organentnahme gibt es verschiedene Untersuchungen, um beispielsweise auszuschließen, dass Infektionen dem Empfänger schaden. Die verschiedenen Organe werden von Spezialisten aus dem Körper des Spenders entnommen und anschließend auf dem schnellsten Weg in das jeweilige Transplantationszentrum gebracht. Dort wird das jeweilige Organ schnellstmöglich dem Patienten eingepflanzt. Nicht jedes Organ passt zu jedem Körper. Je ähnlicher bestimmte Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Organ vom Körper nicht abgestoßen wird.
Organspendeausweis – Möglichst immer dabei
In Deutschland gibt es kein Verzeichnis, das darüber Auskunft gibt, ob jemand seine Organe im Todesfall spenden will. Auskunft darüber gibt der Organspendeausweis, den sich jeder aus dem Internet herunterladen oder bestellen kann. Darüber hinaus sind die Ausweise bei vielen Ärzten, Apotheken und Krankenversicherungen erhältlich. Ausgefüllt nimmt er den Angehörigen die Entscheidung ab, ob die Organe eines geliebten Menschen gespendet werden sollen oder nicht. Am besten sollte man ihn in der Nähe des Personalausweises bei sich zu führen. Außerdem sollten einige Verwandte, z.B. Eltern oder Lebenspartner über die Existenz des Ausweises informiert werden.
Auf so einem Organspendeausweis kann fest gehalten werden, dass die betreffende Person einer Organspende zustimmt, aber eben auch, dass sie dazu nicht bereit ist. Sie kann auch einzelne Organe von der Spende ausschließen oder eine bestimmte Person nennen, der die Entscheidung überlassen bleibt. All diese Angaben sind jeder Zeit änderbar.
Laut dem Transplantationsgesetz, das die Voraussetzungen für eine Organspende festschreibt, können sich schon Minderjährige einen Organspendeausweis zulegen. Ab dem 14. Geburtstag hat man das Recht, einer Organ- und Gewebeentnahme zu widersprechen. Ab dem 16. Geburtstag kann man dann einer Organ- u. Gewebespende zustimmen.



Neuen Kommentar schreiben