Schulpflicht, Führerschein, Wahlrecht: Rechte und Pflichten kommen mit der Zeit auf jeden Jugendlichen zu. Doch wer weiß denn, dass Kinder in Deutschland schon mit 14 aus der Kirche austreten dürfen und dass jeder Jugendliche ab 16 immer seinen Personalausweis dabei haben sollte? Klick dich durch den Altersdschungel.

Foto: picture-alliance/dpa/Wüstneck, Grafik: Silvia Wagenlöhner

Geburt Rechtsfähigkeit Schon nach der Geburt ist jeder Mensch in Deutschland rechtsfähig. Das bedeutet, dass jeder Staatsbürger die gleichen Rechte und Pflichten hat. Laut Gesetz ist also schon ein Säugling geschützt. So hat jeder Rechtsfähige nach dem Grundgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod des Menschen. Jahre Schulpflicht Jedes Kind muss in die Schule. Für alle, die bis zum 30. Juni zwischen 6 und 7 Jahre alt sind, beginnt die Schulpflicht im August oder September. Da die Landesregierungen die Bildungspolitik gestalten, gibt es auch Ausnahmen: In manchen Bundesländern können Kinder auch mit 5 oder 8 eingeschult werden. Die Schulpflicht, die Zeit also, in der Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen müssen, beträgt zwischen neun und zwölf Jahren. 7 Jahre Beschränkte Geschäftsfähigkeit Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beschränkt geschäftsfähig. Sie können nur dann einkaufen gehen, wenn ihre Eltern den Geschäften zustimmen. Ausnahmen gibt es für kleine Einkäufe, die sie gleich mit ihrem Taschengeld bezahlen. Geschenke dürfen sie auch ohne Erlaubnis der Eltern annehmen. Verträge über Ratenzahlungen, wie Handyverträge, dürfen Jugendliche aber erst ab 18 abschließen. 10 Jahre Beschränkte Religionsfreiheit Wenn sich Eltern nicht einig sind, nach welcher Religion ihr Kind erzogen werden soll, kann das Kind vor Gericht seine Religion selbst bestimmen. Das Kind muss aber 10 oder älter sein. Das steht im Gesetz über die religiöse Kindererziehung.

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