Von 21 Auf 18



Sitzungssaal Bundestag Bonn, Abgeordnete an Pulten, Deutschland-Adler an der Wand

Eine schwarz-weiße Fotografie des Bonner Bundestags. Foto: Ludwig Wegmann / Bundesregierung

Bis 1975 waren Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland erst mit 21 volljährig. In der damaligen DDR waren sie es bereits ab 1950. Mit Ungeduld wurde in der Bundesrepublik eine Änderung erwartet. Am Vormittag des 22. März 1974 entbrannte dann im Deutschen Bundestag in Bonn eine Debatte darüber, das Alter zur Volljährigkeit herabzusetzen. Schekker erklärt, worum es damals ging.

Ein Konflikt über die Definition der Volljährigkeit im Deutschen Bundestag war damals abzusehen. Männer durften erst mit 21 voll am Geschäftsleben teilnehmen, obwohl viele von ihnen mit 21 bereits einen Beruf ausübten. So bezeichnet der Abgeordnete Dr. Anton Stark (CDU) die Herabsetzung des Wahlalters als „ein Gesetz…, das von vielen Bürgern … in unserem Lande mit Ungeduld erwartet wird.“ Die Neuregelung der Volljährigkeit und Ehemündigkeit seien eine konsequente Fortführung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Und in der Tat: Die Altersgrenzen waren bis 1975 teilweise hoch angesetzt:

– Volljährig und somit voll geschäftsfähig wurden junge Erwachsene erst mit 21. Vorher durften Jugendliche offiziell nichts ohne die Zustimmung ihrer Eltern kaufen. Das Besondere: Wer 18 war und reif genug schien, dem konnte ein Gericht die Volljährigkeit verleihen.

– Heiraten durften Frauen mit 16 und Männer mit 21 Jahren.

– Wählen durften alle Bürger ab 18. Dies hatte der Bundestag bereits 1970 beschlossen. Um sich für eine Wahl aufzustellen, also um Abgeordneter eines Parlamentes oder Bürgermeister zu werden, musste man 21 Jahre alt sein.

– Autofahren war, wie heute auch, mit 18 erlaubt.

Die Bundesregierung verfasste am 05. Februar 1973 einen Gesetzesentwurf, der anschließend zur Abstimmung in Bundestag und Bundesrat ging. Erstaunlich: Alle Abgeordneten der rot-gelben Regierung und fast alle Abgeordneten der Opposition aus CDU und CSU waren für eine Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18. Somit gab es kaum Gegenstimmen: Nur einigen konservativen CDU-Anhängern ging der Gesetzesentwurf zu weit.

Fähig oder nich: Kann ein 18-Jähriger Verträge verstehen?

Mit der Herabsetzung der Volljährigkeit sollte sich für 18- bis 20-Jährige vor allem eines ändern: Sie dürften ohne Zustimmung ihrer Eltern Verträge unterschreiben und einkaufen. Abgeordneter Dr. Richard Jaeger (CSU) aus der Opposition sah darin eine große Gefahr:

Dr. Richard Jaeger (CSU): Nun überlegen Sie doch einmal: Wenn Sie die Volljährigkeit auf 18 herabsetzen, kann ein 18-Jähriger Immobilienverkäufe vornehmen und er kann eine Erbschaft ausschlagen, er kann den kompliziertesten Prozess führen, er kann Wechselgeschäfte vornehmen und sogar Bürgschaften eingehen.

Jaeger wollte nicht, dass Jugendliche auf Pump einkaufen oder Kredite aufnehmen, damit sie nicht in die Schuldenfalle treten und sich so ihre Zukunft verbauen. Der SPD-Abgeordnete Günther Metzger sah das anders. Er war der Ansicht: Auch wenn Jugendliche noch nicht frei einkaufen und verkaufen durften – sie taten es trotzdem.

Günther Metzger (SPD): „Die Veränderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung hat in der Praxis … weitgehend zu einer Teilnahme der 18- bis 21-Jährigen am Rechtsverkehr geführt. Das gilt für die Wahl von Beruf und Arbeitsplatz, für die Bestimmung des persönlichen Umgangs der Jugendlichen, für die Verwendung des Arbeitseinkommens und zu einem großen Teil auch für die Geschäfte des täglichen Lebens.“

Mehr Rechte als Pflichten: Jugendstrafrecht bis 21?

Einer der großen Streitpunkte war das Strafrecht. Bis dahin hatten Jugendliche unter 21 die gleichen Rechte und Pflichten: Sie waren nicht geschäftsfähig, durften also keine Verträge abschließen, und konnten nicht nach Erwachsenem-Strafrecht verurteilt werden.

Mit der Herabsetzung der Volljährigkeit sollte sich das Ändern: So hatte die Bundesregierung in den Gesetzesentwurf geschrieben, dass Jugendliche zwischen 18 und 21, je nach Ermessen des Richters, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können. Aber sie sollten die vollen Rechte bekommen, um Verträge zu unterzeichnen. Der Abgeordnete Jaeger sah auch hier Probleme.

Dr. Richard Jaeger (CSU): „Wir werden in Zukunft 18-jährige Bundestagsabgeordnete haben. Das wird uns bestimmt nicht schaden. Aber wenn ein solcher 18-Jähriger dasselbe tut, was viele von uns gelegentlich tun, nämlich irgendwo gegen eine Verkehrsvorschrift zu verstoßen, dann braucht ein Richter nur sehr mitleidig mit ihm oder etwas boshafter gegenüber dem Parlament zu sein, und er bestraft ihn wegen mangelnder geistiger Reife nach dem Jugendrecht.“

Dass ein Jugendlicher, dem mangelnde geistige Reife vorgeworfen wird, in den Bundestag einziehen kann, wollte Jaeger nicht wahrhaben. Die Argumentation erschien aber keinem Abgeordneten schlüssig. Der Bundestag begann heiter zu quatschen und störte die Rede. So wetterte sogar die eigene Partei gegen ihren Abgeordneten:

Dr. Theo Waigel (CSU): Wenn hier eine kleine Inkonsequenz, Herr Kollege Dr. Jaeger, insofern besteht, daß … [den Jugendlichen] im strafrechtlichen Bereich noch ein Schutztatbestand gegeben ist, dann sollte uns das nicht stören. Kleine Inkonsequenzen werden sogar in den besten Gesetzen bleiben. Ich werde diesem Gesetz meine Zustimmung geben.

Wer darf früher heiraten: Frauen oder Männer?

Ab wann ein junger Erwachsener heiraten darf, hängt nicht direkt mit der Volljährigkeit zusammen. Trotzdem wollten die Abgeordneten das Eherecht mit der Herabsetzung der Volljährigkeit anpassen: So durften 1974 Männer erst mit 21 heiraten, Frauen jedoch mit 16. Für die SPD ungerecht. Nicht aber für die CDU/CSU-Fraktion:

Dr. Richard Jaeger (CSU): Die Eheschließung ist das riskanteste Rechtsgeschäft, das es für einen jungen Mann im Leben gibt, und ob es unter diesen Umständen richtig ist…

Weiter kam Jaeger nicht. Ein SPD-Abgeordneter fiel ihm ins Wort: „Für die Frau auch“, brüllte er ins Plenum. Das war der einzige Punkt, in dem die Oppositionsparteien CDU und CSU sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung stellen wollten. Dass beide, Männer und Frauen, ab 18 heiraten dürfen, fanden sie nicht sinnvoll:

Dr. Anton Stark (CDU): Es… hat sich die Mehrheit des Rechtsausschusses für ein bei Mann und Frau gleichermaßen geltendes Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren ausgesprochen, wobei das Vormundschaftsgericht auf Antrag von dieser Vorschrift eine Befreiung erteilen kann, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist…

Diese Regelung hält meine Fraktion für nicht glücklich. Zwar sind wir der Meinung, dass es richtig ist, mit der Volljährigkeit grundsätzlich auch die Ehemündigkeit zu verbinden… Wir halten es aber für nicht gut, dass hier… eine Heraufsetzung des Ehemündigkeitsalters bei der Frau vorgenommen wird.

Die SPD will geschlossen für eine Ehemündigkeit bei Mann und Frau mit 18 stimmen. Die CDU/CSU-Fraktion sieht das anders: Sie ist zwar für eine Herabsetzung des Ehemündigkeitsalters bei Männern. Dass Frauen ab jetzt ab 18, und nicht wie bisher ab 16 ehemündig werden sollen, will die Partei nicht.

Abstimmung: Kaum Gegenstimmen.

Kurz vor halb 11 im Deutschen Bundestag: Mittagszeit. Die beiden großen Parteien im Bundestag machten ein letztes Mal ihre Standpunkte deutlich:

Günther Metzger (SPD): Die 18- bis 21-Jährigen können in ihrer biologischen, psychologischen und sozialen Entwicklung den Volljährigen von heute weitgehend gleichgestellt werden; das wird durch Fachgutachten und durch Stellungnahmen von Sachverständigen, die der Rechtsausschuss im Rahmen eines Anhörungsverfahrens befragt hat, bestätigt.

Dr. Theo Waigel (CSU): Ich glaube, dass das Angebot an die Jugend, ihr die Chance einer mitbestimmten Zukunft zu geben, überwiegt und uns bewegen soll, diesem Gesetz zuzustimmen.

Dann forderte Bundestagsvizepräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU) zur Abstimmung auf.

Kai-Uwe von Hassel: Wer dem Gesetz in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich sich zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. Nur wenige Abgeordnete erhoben ihre Hand. Das freute die SPD und die Abgeordneten kommentierten die Abstimmung mit Oh-Rufen und Gelächter. Dann stellte von Hassel fest: Das Gesetz ist gegen eine gewissen Zahl von Stimmen ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen. Der Deutsche Bundestag hat soeben die Volljährigkeit auf 18 herabgesetzt und die Ehemündigkeit bei Mann und Frau auf 18 Jahre festgelegt.

Ab 1975 Gesetz: Die Volljährigkeit mit 18.

Das Bundesgesetzblatt vom 8. August 1974 zeigte die Gesetzesänderungen zum Januar des folgenden 1975:

§ 2 BGB:

Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ein.

Was aber weiterhin galt: Wer geistig nicht in der Lage ist, Verantwortung zu tragen oder Drogen nimmt, dem können die Rechte der Volljährigkeit wieder entzogen werden. Den § 6 schafft die Politik 1992 ab.

§ 6 BGB:

[1] Entmündigt kann werden: 1. wer in Folge von Geisteskrankheit oder von Geistesschwäche seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag; 2. wer durch Verschwendung sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt; 3. wer in Folge von Trunksucht oder Rauschgiftsucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt oder die Sicherheit anderer gefährdet.

Es folgten noch einige Gesetze zur Unterhaltspflicht und zum Sorgerecht nach Scheidungen. Dann ging es um die nächste große Änderung: Das Eherecht.

§ 1 Ehegesetz:

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

Außerdem regelte von da an das Jugendstrafrecht, dass Jugendliche zwischen 18 und 21 je nach Reife, entweder nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können.

Die Herabsetzung der Volljährigkeit war beschlossen. Sie gilt seit dem 01. Januar 1975. Heute, 34 Jahre später, diskutieren Politiker wieder über Altersgrenzen. So fordern manche Abgeordneten nun ein Wahlrecht mit 16 Jahren. In Österreich ist das Wählen mit 16 schon Gesetz. Ob auch in Deutschland bald jeder 16-Jährige wählen darf?

Kommentare

danke für die Informationen 🙂