Die Bundesversammlung hat nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten 30 Tage Zeit, einen Nachfolger zu wählen. Foto: REGIERUNGonline / Bergmann

Nachdem am vergangenen Freitag Christian Wulff von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten ist, haben sich Regierung und Opposition gestern auf einen Nachfolger geeinigt: Joachim Gauck soll der nächste Bundespräsident werden.

Bundeskanzlerin Merkel hatte angekündigt, einen Kandidaten zu suchen, der eine breite Mehrheit in der Bundesversammlung erzielen wird. Dazu wollte sie sich auch mit der SPD und den Grünen verständigen. Gestern Abend war es dann so weit: Die Regierungskoalition und die beiden Oppositionsparteien einigten sich auf Joachim Gauck als gemeinsamen Kandidaten.

Nach dem Rücktritt eines Bundespräsidenten hat die Bundesversammlung 30 Tage Zeit, einen Nachfolger zu wählen. Solange der neue Bundespräsident von der Bundesversammlung nicht gewählt ist, übernimmt der jeweilige aktuelle Bundesratspräsident das Zepter. Dies ist aktuell Horst Seehofer, Ministerpräsident von Bayern. Er ist es auch, der die Vorschläge für einen neuen Bundespräsidenten entgegennimmt.

Die Bundesversammlung tritt dann extra für die Wahl des neuen Bundespräsidenten zusammen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Gerechtigkeit muss sein: 620 Bundestagsabgeordnete fordert 620 Landesvertreter, macht 1.240 Stimmen.

Der nun zum gemeinsamen Kandidaten von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen erklärte Joachim Gauck war in der DDR als Pastor immer wieder angeeckt und wurde von der Stasi beobachtet. Von 1990 bis 2000 leitete er die die Stasi-Unterlagen-Behörde, die es den Bürgern der ehemaligen DDR ermöglichen soll, Einsicht in ihre Stasi-Akten zu nehmen. Bei der Bundespräsidentenwahl 2010 war Gauck schon der Kandidat von SPD und Grünen gewesen. Damals war er Christian Wulff unterlegen.

Hier findet ihr mehr Infos zur Neuwahl des Bundespräsidenten.

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