Nachrichten
Deutschlandstipendium
Ideenschmiede
Neues Energiekonzept beschlossen
Newsletter
Hartz IV-Urteil
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden.
Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig. Das Gericht hat die Höhe der Regelsätze und die Berechnungsmethode im Grundsatz nicht in Frage gestellt. Aber künftig muss besser und nachvollziehbarer begründet werden, wie die Regelsätze im Einzelnen zustande kommen. Insbesondere Bildungsausgaben und Bildungsbedarfe müssen neu einbezogen werden. Bis zum 1. Januar 2011 muss die Bundesregierung eine Neuregelung finden.
Bisher werden die Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern von dem Regelsatz für alleinstehende Erwachsene abgeleitet. Kinder und Jugendliche erhalten nach Alter gestaffelte Leistungen: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent, unter 14 Jahren 70 Prozent, von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes.
"Die Bundesregierung begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klarheit geschaffen hat", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans. Bundesfamilienministerin Kristina Köhler sagte: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind.“










