Nachrichten

09.09.2010
Deutschlandstipendium
Prüfung
Ab dem nächsten Sommersemester gibt es ein neues deutschlandweites Stipendienprogramm für Studierende. Bis zu 10.000 Studentinnen und Studenten sollen davon profitieren können. »
08.09.2010
Ideenschmiede
Weltkugel auf Hand
Ihr habt Ideen für die Welt von morgen? Dann macht mit bei der Wrigley Ideenschmiede, dem neuesten Projekt von Jugend denkt Zukunft. Teilnehmen könnt ihr bis zum 12. November. »
07.09.2010
Neues Energiekonzept beschlossen
Windrad
In der Nacht zu gestern einigte sich die Bundesregierung auf ein neues Energiekonzept. Neben den Restlaufzeiten für Atomkraftwerke geht es vor allem um den Weg zu den erneuerbaren Energien. Das Konzept zählt damit zu den umweltverträglichsten weltweit. »

20 Jahre Deutsche Einheit


 

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Schriftzug unter einer Lupe
Hartz IV wurde vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen. Foto: Kalus-Uwe Gerhardt, pixelio.de

Wann und Wo?

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Hartz IV-Urteil

Erstellt am: 10.02.2010

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden.

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig. Das Gericht hat die Höhe der Regelsätze und die Berechnungsmethode im Grundsatz nicht in Frage gestellt. Aber künftig muss besser und nachvollziehbarer begründet werden, wie die Regelsätze im Einzelnen zustande kommen. Insbesondere Bildungsausgaben und Bildungsbedarfe müssen neu einbezogen werden. Bis zum 1. Januar 2011 muss die Bundesregierung eine Neuregelung finden.

Bisher werden die Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern von dem Regelsatz für alleinstehende Erwachsene abgeleitet. Kinder und Jugendliche erhalten nach Alter gestaffelte Leistungen: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent, unter 14 Jahren 70 Prozent, von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes.

"Die Bundesregierung begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klarheit geschaffen hat", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans. Bundesfamilienministerin Kristina Köhler sagte: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind.“