Kirche und Staat sind in Deutschland voneinander getrennt. Berührungspunkte gibt es trotzdem. Zum Beispiel bei Feiertagen, der Kirchensteuer oder Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Wie weit darf/soll/muss die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat dabei gehen? Antworten hat Stefanie Schardien, Professorin am Institut für Evangelische Theologie an der Uni Hildesheim.
Schekker.de: Lassen Sie uns mit Grundlegendem beginnen: In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Richtig?
Stefanie Schardien: In Deutschland sprechen wir von einer sogenannten hinkenden Trennung. Das heißt, dass es weder ein Staatskirchentum gibt, also eine vom Staat für offiziell erklärte Religion, noch den Laizismus, also eine radikale Trennung von Kirche und Staat.
Also doch keine absolute Trennung?
In früheren Zeiten gab es eine sehr enge, aber gerade dadurch auch nicht spannungsfreie Verbindung von weltlicher und kirchlicher Macht. Im Mittelalter kam es immer wieder zu starken Konflikten zwischen Papst und Kaiser. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankerte, dass die Religion keine Privatsache, sondern eine „öffentliche Angelegenheit“ ist, die aber nicht dem Staat unterliegt. Die damaligen Artikel wurden in Artikel 140 unseres Grundgesetzes übernommen, besitzen also bis heute Gültigkeit.
Wie muss man sich das im Alltag vorstellen?
Grundsätzlich regeln beide jeweils ihre eigenen Angelegenheiten: Der Staat schreibt nicht den Gottesdienstablauf vor und hält sich aus allen Glaubensfragen heraus, während die Kirche keine Politik macht. Aber es gibt sogenannte gemeinsame Angelegenheiten, wie zum Beispiel den schulischen Religionsunterricht, die Seelsorge in Krankenhäusern und kirchliche Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen.
In der Schule verboten: "Mit dem Kruzifixverbot wurde die negative Religionsfreiheit mehr betont als die positive", sagt Prof. Stefanie Schardien.Foto: Bilderbox
Kann man die Bundesrepublik Deutschland als eine säkularisierte Nation bezeichnen?
Nein, vielmehr ist von einer weltanschaulichen Neutralität die Rede. Der Staat identifiziert sich nicht mit bestimmten Religionen oder Weltanschauungen, wozu übrigens auch der Atheismus gehört.
Wo sehen wir noch Auswirkungen von einer Zusammenarbeit von Staat und Kirchen in Deutschland?
Der Religionsunterricht an Schulen ist ein Beispiel für eine solche Kooperation: Die Bundesländer bezahlen die Lehrer, während die Inhalte gemeinsam mit den Kirchen erarbeitet werden.
Und was ist mit der Kirchensteuer? Steht sie auch im Widerspruch zu der beschriebenen Trennung von Kirche und Staat?
Der Begriff Kirchensteuer ist missverständlich. Sie wird nur von steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern eingezogen. Die Höhe erfolgt proportional zu den Einkommensverhältnissen. Was viele jedoch nicht wissen: Der Staat bietet den Kirchen das Eintreiben der Steuer als Dienstleistung an. Dafür erhält er drei bis vier Prozent der Einnahmen.
Wieso sind viele religiöse Feiertage in Deutschland zu gesetzlichen Feiertagen geworden?
Unserer Gesellschaft wird so deutlich gemacht, wie wichtig Fest- und Auszeiten sind, in denen man gemeinsam feiern kann. Das ist auch der Grund für die energische Forderung der Kirchen, den Sonntagsschutz beizubehalten. Im Leben braucht jeder auch mal Zeiten, in denen er sich mit anderen Dingen jenseits der Hatz des Alltags beschäftigen kann.
Aus welchen Gründen wurden religiöse Feiertage wie Ostern und Weihnachten zu gesetzlichen Feiertagen, andere wie Buß- und Bettag oder Allerheiligen nicht?
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Auf dem Friedhof erlaubt: Kirchliche Bestattungen gehören zu den gemeinsamen Angelegenheiten, bei denen Staat und Kirche aufeinander treffen.
Foto: Bilderbox
Je nachdem ob die Bevölkerung eines Bundeslandes überwiegend katholisch oder evangelisch geprägt ist, sind dort bestimmte religiöse Feiertage auch gesetzliche Feiertage. Feste, die in beiden christlichen Glaubensgemeinschaften gefeiert werden, sind in allen Bundesländern gesetzliche Feiertage.
Kann der deutsche Staat bundesweit Religionen verbieten?
Der Staat kann Religionen als Glaubensüberzeugungen nicht verbieten. Allerdings kann er ein Verbot für die Ausübung bestimmter Religionen erlassen, wenn diese beispielsweise die Demokratie gefährden.
Welche Vor- beziehungsweise Nachteile sehen Sie in einem säkularisierten Land gegenüber einem nicht-säkularisierten?
Die gerade erwähnte Neutralität ist ein hohes Gut, weil so eine Vielfalt an religiösen und weltanschaulichen Ausdrucksformen in die Gesellschaft eingebracht werden kann. Ich teile aber nicht die Meinung, man solle möglichst all das reduzieren und die Gesellschaft nur mit dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“ gestalten. Darum: Lieber mehr Perspektiven integrieren! Denn auch bei einem Foto gilt ja: Je mehr Pixel ein Bild hat, desto schärfer wird es. In Deutschland gibt es allerdings aktuell eine Tendenz zu „weniger Pixeln“.
Wie meinen Sie das?
Wir unterscheiden negative und positive Religionsfreiheit. Negative Religionsfreiheit bedeutet, dass niemand zur Annahme einer Religion oder zur Teilnahme an religiösen Praktiken gezwungen werden kann. Positive Religionsfreiheit gewährleistet, dass jeder Mensch seine Religion selbst auswählen und ausüben darf. Beides steht immer wieder in Konflikt.
Wenn zum Beispiel eine Muslima als Lehrerin ein Kopftuch trägt.
Genau. Sie macht damit ihr Recht auf Religionsausübung geltend, während Eltern die „Überfremdung“ ihrer Kinder fürchten. Beim Kopftuchstreit und Kruzifixverbot an Schulen wurde also die negative Religionsfreiheit mehr betont als die positive. Die Gesellschaft sollte diese Entwicklung kritisch beobachten!



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