Arbeitet bei der "objektivsten Behörde der Welt": Staatsanwalt Nils Warmbold. Foto: Philipp Seeberger

Im Namen des Gesetzes: Nils Warmbold arbeitet bei der Staatsanwaltschaft Hagen. Seit ungefähr drei Jahren ist er als Staatsanwalt dafür verantwortlich, dass Täter angeklagt werden. Schekker-Autor Philipp fragt nach, wie man eigentlich zum Staatsanwalt wird.

Pünktlich 11 Uhr: Ich durchschreite die langen Gänge der Staatsanwaltschaft Hagen. Nils Warmbold sitzt in seinem schlicht eingerichteten Büro und bricht seine Arbeit am Schreibtisch ab, als er mich bemerkt: „Ich hab Sie schon erwartet!“ Der etwa 1,80 Meter große Staatsanwalt steht auf und begrüßt mich mit einem festen Händedruck.

Die Berufswahl war klar

Dann erzählt Nils Warmbold von seinem Werdegang. Seine Berufswahl wurde ihm quasi in die Wiege gelegt: Sein Vater ist Richter und so wusste er schon früh, dass er später irgendetwas im juristischen Bereich machen möchte. Deswegen begann er auch direkt mit dem Jurastudium. Normalerweise dauert so ein Studium acht bis zehn Semester. Danach erfolgt die erste Bewährungsprobe: das erste Staatsexamen. Nach zwei weiteren Jahren Referendariat, in dem man auch schon vor Gericht auftreten darf, folgt das zweite Staatsexamen. Hat man das bestanden, ist man ein sogenannter „Volljurist“.

Juristen entscheiden selber über die Richtung in die sie beruflich gehen möchten: Geht man in den Öffentlichen Dienst, z.B. als Richterin oder Staatsanwalt, in die Wirtschaft oder wird man Rechtsanwalt in einer Kanzlei?

Warmbold absolvierte sein Referendariat unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Dortmund im Bereich organisierte Kriminalität. „Die praktische Erfahrung bei der Staatsanwaltschaft in Dortmund kam mir entgegen, weshalb ich mich schließlich für diesen Weg entschieden habe“, so Warmbold. Er bewarb sich im Land Nordrhein-Westfalen bei der Justiz und wurde der Staatsanwaltschaft Hagen zugewiesen.

Herrin der Ermittlungen


Warmbold: Berufswunsch in die Wiege gelegt. Foto: Phillip Seeberger.

Warmbold gefällt an seinem Job besonders, dass die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren die führende Hand und Herrin über die Ermittlungen ist. Klingt sehr abstrakt, bringt aber spannende Aufgaben mit sich. Im Fernsehen sind es meist die Polizeikommissare, die nach einem Bankräuber fahnden, Zeugen vernehmen oder eine Wohnung durchsuchen. Die Realität sieht aber so aus, dass alle wichtigen Entscheidungen in einem Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft getroffen werden. Nur bei kleineren und mittleren Straftaten übernimmt die Polizei zunächst die Ermittlungen.

Spätestens, wenn es zu einer Anklage oder Einstellung des Verfahrens kommen soll, muss die Polizei die Akten bei der Staatsanwaltschaft vorlegen. Bei schweren Straftaten wird der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin von Anfang an selbst tätig. Man begeht z.B. den Tatort oder vernimmt einen Beschuldigten. Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft außerdem zuständig für die Beantragung von Haftbefehlen oder Durchsuchungsbeschlüssen.

Bei allen Ermittlungsverfahren ist es aber ein Staatsanwalt der entscheidet, ob Anklage beim Gericht erhoben wird oder ob man das Verfahren einstellt. Ist es bei Beurteilung der Beweislage wahrscheinlich, dass es vor Gericht zu einer Verurteilung kommt, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Ab hier ist dann das Amts- oder Landgericht Herr über die Ermittlungen. 

„Wir bleiben objektiv und ermitteln in beide Richtungen.“


Die Staatsanwaltschaft in Hagen. Foto: Philipp Seeberger

Zuvor muss von der Staatsanwaltschaft jedoch in beide Richtungen ermittelt werden. Das heißt, dass sowohl gegen den Beschuldigten, aber auch nach Umständen, die zur Entlastung beitragen ermittelt wird. Erst danach wird entschieden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

In den USA können sich Staatsanwälte vor dem Geschworenengericht ganz anders präsentieren, dort geht es manchmal auch um einen Showeffekt, um die Jury zu überzeugen. In den USA hat die Staatsanwaltschaft eine andere Stellung. Sie ist selbst Partei und muss sich überlegen, welche Fragen sie den Zeugen im Prozess stellt. Eine Zeugenbefragung durch den Richter ist nicht vorgesehen, so dass es bei der Frage, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht, in höherem Maße auf das Vorgehen des Staatsanwalts ankommt.

Staatsanwalt Warmbold beneidet seine Kollegen in Amerika aber nicht: „In Deutschland wird objektiv ermittelt, es ist gesetzlich festgeschrieben, dass wir sämtliche Umstände zu ermitteln haben, die sowohl für als auch gegen den Angeklagten sprechen.“ Der 29-Jährige meint aber auch, dass es immer eine Typfrage ist, in wieweit man sich vor anderen in Szene setzten möchte.

Ein gefährlicher Job?

In Film und Fernsehen leben Staatsanwälte einen gefährlichen Job: Sie werden von Gangs und Banden bedroht, damit es nicht zu einer Verurteilung kommt. Das entspreche aber nicht der Wirklichkeit, entgegnet Warmbold. „Seit ich bei der Staatsanwaltschaft arbeite, ist es hier erst einmal vorgekommen, dass jemand bei einem Kollegen angerufen hat und seine Geldstrafe zurückgefordert hat. Aber ob man das als Drohung ansehen kann?“, fragt der 29-Jährige rhetorisch. Beleidigungen auf dem Flur kommen schon mal vor; das letzte Mal von dem Vater eines Verurteilten. Der Sohn wurde rechtmäßig verurteilt, jedoch wollte der Vater das nicht so einfach akzeptieren. Weiter ging der Konflikt aber nicht.

Mord und Totschlag?

Weitere Infos zum Job des Staaatsanwalts gibt es beim Justizportal Nordrhein-Westfalen und bei den Justizministerien der Länder.

Sein erstes großes Verfahren hatte Staatsanwalt Warmbold vor der Großen Strafkammer. Damals ging es um räuberische Erpressung im Hinterzimmer einer Kneipe. Er hat es von Anfang bis Ende allein geleitet. Nach rund sechs Monaten war das Verfahren beendet.Vor einzelnen Prozessen bleibt der noch ziemlich junge Staatsanwalt normalerweise cool. Aufgeregt ist er lediglich vor der Großen Strafkammer. Die Große Strafkammer ist am Landgericht in der ersten Instanz zuständig, wenn der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten hat. Dann geht es für den Angeklagten immer um sehr viel. Der Verhandlungsablauf und die Verhandlungsatmosphäre unterscheiden sich deshalb auch deutlich vom Amtsgericht.

Abschließend erläutert Warmbold: „Eine Verurteilung ist kein Sieg, ein Freispruch keine Niederlage. Ein Verfahren ist für uns ganz neutral beendet.“ Neutralität sei wichtig, weil sie gesetzlich festgelegt und deshalb auch bei der alltäglichen Arbeit zu beachten ist. „Anders würde unser Strafrechtssystem in dieser Form nicht funktionieren. Deshalb spricht man von der Staatsanwaltschaft auch als objektivste Behörde der Welt.“

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