Zivildienst

Der Zivildienst war bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Sommer 2011 der übliche Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer. Denn laut Grundgesetz durfte und darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Der Zivildienst umfasste in der Regel Tätigkeiten im sozialen oder gemeinnützigen Umfeld. Der Zivildienst konnte beispielsweise in Krankenhäusern, in der Altenpflege, in Vereinen oder Organisationen angetreten werden. Die gesetzlichen Bedingungen waren durch das Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde der Zivildienst genauso wie der Wehrdienst abgeschafft und durch den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise den Freiwilligen Wehrdienst ersetzt.